Der Übungsbetrieb ist nur unter nachfolgenden Bedingungen möglich:

Kinder bis 6 Jahre dürfen ohne Nachweis am Training teilnehmen.

Für alle anderen Teilnehmer gilt die Coronaverordnung des Landes Hessen: Sportler, die am Training teilnehmen möchten, müssen einen der folgenden Nachweise erbringen: 3 G-Regeln (geimpft, genesen, getestet); der Testnachweis darf nicht älter als 48 Stunden sein; Kinder können das Schul-Testergebnis vorlegen.

Die Teilnahme wird in Anwesenheitslisten erfasst.

Bei der ersten Übungseinheit müssen von geimpften und genesenen Personen die Bescheinigungen eingesehen und die Daten erfasst werden, erst nach 14 Tage nach der zweiten Impfung zählt man als geimpft.

Für alle Trainingsorte (Kulturhalle, Mehrzweckübungshalle, Wilhelm-Richter-Halle), die TLR nutzt, müssen alle Begleitpersonen einen Mund-Nasenschutz tragen. Im Foyer und im Treppenhaus gilt diese Verpflichtung auch für alle Sportler.

Die Teilnehmer dürfen nicht vor Beginn der Übungsstunde die Trainingsstätten betreten.